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Ausblick für Energieverbraucher 2016

Die Verbraucherzentrale Thüringen klärt die Haushalte über die Neuerungen 2016 auf.
Im Jahreswechsel zu 2016 wird es viele Erneuerungen im Bereich Energieverbrauch geben.



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Kosten, Dämmung und EU-Energielabel sind ab 2016 für die meisten Haushalte neu und ein brisantes Thema.
Die Stromanbieter werden zum Jahreswechsel ihr Entgelt erhöhen und auch der Preis für den Beliebten Ökostrom steigt. Obwohl der Preis an der Strombörse sinkt, werden die Kosten für Privatkonsumenten eher steigen.
Warum das so ist und wie man als Verbraucher mit einer Preiserhöhung umgehen sollte erklärt Steffen Lier , Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen:

„Das betrifft die Ökostromumlage, die von 6,17 auf 6,35 Cent erhöht wird. Die gesamten Strompreise sinken zwar an der Strombörse, aber der Strom wird unterm Strich für viele Haushalte teurer. Da nicht alle Anbieter die Senkung der Strompreise weitergeben, sondern nur die Umlagerung. Die Erhöhung der Umlage beträgt 3% von der EIG - Umlage.“

Auch die Anforderungen an Neubauten sind ab 2016 neuer und strenger als in den Jahren zuvor, erklärt Energieberater Steffen Lier;

„Also ab 2016 gelten für Neubauten strengere Vorgaben laut ENEF 2014. Da wurde das schon festgelegt. Die Obergrenze eines neu zu errichteten Gebäudes ist dann um 25 % niedriger. Das bedeutet der Planer ist der in der Pflicht, das Gebäude auf einen noch besseren energetischen Stand zubringen und zwar um genau 25% besser als bislang. Es wird ein sogenanntes Referenzgebäudeverfahren dazu genutzt in der Berechnung, was bedeutet das sämtliche U-Werte,. Wärmebrücken, die Berechnung der Luftdichtheit, die Berücksichtigung von Sonnenschutz,die technische Ausstattung;
Also sprich die Heizung und die Bereitung von Warmwasser und Lüftung wird mit herangezogen und das Referenzhaus beinhaltet all diese Fakten.
Das heißt im Klartext, von Dezember 2015 zu Januar 2016 gibt es einen erheblichen Schritt. Indem man bei Neubauten 25 % an Primärenergie einsparen muss.“

Die Heizungen tragen ab September 2015 das EU- Energielabel. Was das genau ist, erklärt Herr Lier:

„Dieses EU-Energielabelgesetz betrifft jetzt hauptsächlich die Heizung, was jetzt neu ist und gilt schon seit September 2015 für neue Heizgeräte. Das heißt neue Heizgeräte müssen schon seit September dieses Energielabel tragen. Also ähnlich auch wie Waschmaschinen und Kühlschränke. Was auch sehr sinnvoll ist weil Geräte wie Heizkessel und Heizkörper irgendwo die Energieverbraucher schlecht hin sind, sie verbrauchen ja wesentlich mehr als eine Waschmaschine.“

Ab dem Jahreswechsel werden alle Heizkessel gekennzeichnet die älter als 15 Jahre sind, dazu im Gespräch Herr Lier

„Labelpflicht für Altgeräte kommt jetzt ab 2016 neu dazu. Das heißt, wenn der heizkessel vor mehr als 15 Jahren installiert wurde, ist das Lbale für jeden relevant der so einen Kessel besitzt. Das hat den Grund, dass alte Anlagen in der regel sehr uneffizient arbeiten und relativ CO2 erzeugen. Deswegen werden Altgeräte von Energieberater, Schornsteinfeger oder Heizungsfirmen ab Januar 2016 auch dementsprechend markiert. Dieser Vorgang ist Vorerst auf freiwilliger Basis, darf aber auch nicht abgelehnt werden. Ab 2017 ist die Nachetikettierung durchaus Pflicht. Und wird dann spätestens durch den Schornsteinfeger durchgeführt. Es fallen für den verbraucher keinerlei Kosten an. Das Labeling wird vom Bundesregierung bezahlt. Es soll letztendlich den verbraucher über einen heizungstausch nachdenken lassen und motivieren.“

Welche Kostenänderungen 2016 auf die Verbraucher zukommen bleibt abzuwarten, aber dass sie kommen werden ist unvermeidlich.




Die Lokalinfos der Vergangenheit können in unserem Archiv nachgelesen werden.


Paula Gorka
17.12.2015

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