Mediathek

Der Asozialenparagraph in der DDR - Vortrag und Diskussion am 21.3. in der Offenen Arbeit

Was passierte mit jenen Menschen, die sich in der DDR nicht in die sozialen Normen einfügen konnten oder wollten? Geregelt wurde das im §249 StGB der DDR, der im Wiederholungsfall bis zu fünf Jahre Haft androhte. Am 21. März gibt es einen Vortrag von Line zum Paragraphen und dessen Auswirkungen und wir haben im Vorfeld mit ihr gesprochen.


> Download

eine Veranstaltung der Offenen Arbeit Erfurt und der Roten Hilfe Erfurt.


21.03.2019

Kommentare

Zu diesem Artikel sind keine Kommentare vorhanden.