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Der elektronischer Entgeltnachweis und die Verfassungsbeschwerde

Seit dem 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber die Daten ihrer Arbeitnehmer per elektronischen Entgeltnachweis an eine zentrale Stelle übermitteln. Das dies der Verfassung widerspricht glaubt der AK Vorrat.


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung beschäftigt sich nicht nur mit der Vorratsdatenspeicherung sondern auch mit sämtlichen sonstigen Datenschutzproblemen in Deutschland. So auch mit de, elektronischen Entgeldnachweis, kurz ELENA. Darüber und über den Aufruf zur Sammel-Verfassungsbeschwerde sprach Hagen Kleemann mit Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Hamburg.


Interview mit Kai-Uwe Steffens


weitere Informationen zum Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter www.vorratsdatenspeicherung.de

Hagen
17.03.2010

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