Beitragsordnung
Beitragsordung
§ 1: Grundsätze
Die Beiträge der Mitglieder bilden eine wesentliche Grundlage für
die Verwirklichung der mit dem Statut vorgegebenen Ziele und Interessen des
Vereins. Jedes Mitglied leistet entsprechend seiner wirtschaftlichen Lage seinen
Beitrag und geht davon aus, daß Mitgliedschaft und Beitragspflicht eine
Einheit bilden.
Die Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand entgegengenommen. Der Vorstand
beschließt über die Art und Weise der Kassierung und teilt das Verfahren
den Mitgliedern mit.
§ 2: Verwendung der Beiträge
Der Vorstand verfügt über die Beiträge nach dem Prinzip der
wirtschaftlichen Sparsamkeit und im Rahmen der vom Statut und den Beschlüssen
des Freien Radio Erfurt e.V. vorgegebenen Ziele und Aufgaben. Mit den Beiträgen
werden insbesondere die Kosten finanziert.
§ 3: Beitragshöhe
Für natürliche Personen beträgt der Mitgliederbeitrag 5,- € monatlich. Der ermäßigte Mitgliedesbeitrag von 2,50,- € monatlich gilt
für Nicht-Erwerbstätige, Schüler, Azubis und Studenten.
Für juristische Personen, deren Aktivitäten sich hauptsächlich
auf den Raum Erfurt konzentrieren, beträgt der Mitgliedsbeitrag 5,- €
monatlich. Für landesweit oder bundesweit agierende juristische Personen
wird ein Mitgliedsbeitrag von 15,- € erhoben.
Darüberhinaus haben die Mitglieder die Möglichkeit, durch höhere
Beiträge die Ziele des Vereins in besonderer Weise zu fördern.
§ 4: Fälligkeit
Der Beitrag ist bis zum 31. 12. des jeweiligen Jahres zu zahlen.
Die Beitragspflicht entsteht mit Zugang der Aufnahmeentscheidung des Vorstandes
oder der Mitgliedervollversammlung beim Mitglied.
Die Mitglieder haben die Möglichkeit, monatlich, halbjährlich, jährlich
ihren Beitrag zu bezahlen.