Beitragsordnung

Beitragsordung


§ 1: Grundsätze
Die Beiträge der Mitglieder bilden eine wesentliche Grundlage für die Verwirklichung der mit dem Statut vorgegebenen Ziele und Interessen des Vereins. Jedes Mitglied leistet entsprechend seiner wirtschaftlichen Lage seinen Beitrag und geht davon aus, daß Mitgliedschaft und Beitragspflicht eine Einheit bilden.
Die Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand entgegengenommen. Der Vorstand beschließt über die Art und Weise der Kassierung und teilt das Verfahren den Mitgliedern mit.

§ 2: Verwendung der Beiträge
Der Vorstand verfügt über die Beiträge nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Sparsamkeit und im Rahmen der vom Statut und den Beschlüssen des Freien Radio Erfurt e.V. vorgegebenen Ziele und Aufgaben. Mit den Beiträgen werden insbesondere die Kosten finanziert.


§ 3: Beitragshöhe
Für natürliche Personen beträgt der Mitgliederbeitrag 5,- € monatlich. Der ermäßigte Mitgliedesbeitrag von 2,50,- € monatlich gilt für Nicht-Erwerbstätige, Schüler, Azubis und Studenten.
Für juristische Personen, deren Aktivitäten sich hauptsächlich auf den Raum Erfurt konzentrieren, beträgt der Mitgliedsbeitrag 5,- € monatlich. Für landesweit oder bundesweit agierende juristische Personen wird ein Mitgliedsbeitrag von 15,- € erhoben.
Darüberhinaus haben die Mitglieder die Möglichkeit, durch höhere Beiträge die Ziele des Vereins in besonderer Weise zu fördern.


§ 4: Fälligkeit
Der Beitrag ist bis zum 31. 12. des jeweiligen Jahres zu zahlen.
Die Beitragspflicht entsteht mit Zugang der Aufnahmeentscheidung des Vorstandes oder der Mitgliedervollversammlung beim Mitglied.
Die Mitglieder haben die Möglichkeit, monatlich, halbjährlich, jährlich ihren Beitrag zu bezahlen.